Mietpreisbremse bis 2029:
Was Mieter & Vermieter jetzt beachten müssen

TL;DR

  • Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.
  • Gilt in angespannten Wohnungsmärkten bei Neuvermietungen.
  • Miete darf max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Ausnahmen: umfassende Modernisierung oder Neubau.
  • Mieter können überhöhte Mieten rügen und Rückzahlungen verlangen.
  • Vermieter müssen Marktmiete & Ausnahmen sauber dokumentieren.

Was bedeutet die Verlängerung?

Die Bundesregierung hat die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis 31. Dezember 2029 verlängert. Für Neuvermietungen bedeutet das: Die Miete darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Für Käufer und Eigentümer ist dieses Thema relevant, weil die rechtssichere Vermietung direkten Einfluss auf den Immobilienwert hat.

Rechte der Mieter

  • Rüge: Stellt ein Mieter fest, dass die Miete oberhalb der zulässigen Grenze liegt, kann er dies schriftlich rügen.
  • Rückforderung: Ab Rügezeitpunkt können zu viel gezahlte Beträge zurückgefordert werden.
  • Transparenzanspruch: Mieter dürfen Einsicht in die Kalkulation des Vermieters (z. B. Modernisierungskosten) verlangen.

Pflichten und Chancen für Vermieter

  • Marktmiete dokumentieren: Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten sichern die Rechtssicherheit.
  • Ausnahmen nutzen: Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen fallen nicht unter die Bremse.
  • Möblierungszuschlag: Nur erlaubt, wenn transparent und sachlich begründet (Inventarliste, Zeitwert).

Praxis-Tipp: Sauber dokumentierte Mietverträge ohne rechtliche Grauzonen erhöhen die Attraktivität einer Immobilie – sowohl für Banken als auch für potenzielle Käufer.

Praxis-Checkliste für Eigentümer

  • Ist meine Wohnung in einem angespannten Markt? (Liste der Länder prüfen)
  • Liegt die geforderte Miete max. 10 % über Vergleichsmiete?
  • Gibt es Ausnahmetatbestände (Modernisierung, Neubau)?
  • Sind die Unterlagen zur Miete vollständig dokumentiert (Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Modernisierungsnachweise)?

Fazit

Die Mietpreisbremse bleibt bis 2029 fester Bestandteil der Vermietungspraxis. Wer als Vermieter seine Mietkalkulation dokumentiert und rechtssicher gestaltet, hat weniger Konflikte mit Mietern und steigert zugleich den Wert seiner Immobilie. Für Mieter bedeutet die Regelung mehr Schutz und Transparenz.

Quellen

  • Bundesministerium für Justiz (BMJ): Mietpreisbremse bis 2029 verlängert (Pressemitteilung, 2024)
  • Deutscher Mieterbund: Rechte der Mieter bei überhöhter Miete (2025)

Haus & Grund Deutschland: Vermieterhinweise zur Mietpreisbremse (2025)

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