
Traumhafte
Auslandsimmobilien
Sichern Sie sich eine stabile Rendite durch gezielte Immobilienkapitalanlagen in attraktiven Märkten.
Auslandsimmobilien
Bei Pentos Real Estate finden Sie sorgfältig geprüfte Immobilien in Berlin und Kapstadt.
Unser Fokus liegt auf Qualität, Lage und nachhaltigem Wert – für Eigennutzer wie auch Kapitalanleger.


Ihr exklusives Zuhause in Kapstadts begehrtester Lage – Luxus, Sicherheit und Lebensqualität vereint
PENTOS
Unser Service
Bewertung von Auslandsimmobilien
Fundierte Marktwertanalyse unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten, rechtlicher Rahmenbedingungen und steuerlicher Implikationen im Ausland – für Kauf oder Verkauf.
Kaufbegleitung international
Wir unterstützen Sie beim Erwerb einer Immobilie im Ausland – von der Objektprüfung über Preisverhandlung bis zur rechtskonformen Kaufabwicklung mit lokalen Partnern.
Verkauf von Auslandsimmobilien
Wir helfen beim strukturierten Verkauf Ihrer Immobilie im Ausland – mit Marktkenntnis, internationalem Netzwerk und zielgerichteter Vermarktung, auch aus der Ferne steuerbar.
Kapitalanlageberatung im Ausland
Sie planen eine renditeorientierte Investition im Ausland? Wir prüfen Standorte, Mietmärkte, steuerliche Rahmenbedingungen und entwickeln mit Ihnen eine nachhaltige Investmentstrategie.
Verwaltung vor Ort (in Kooperation)
Wir vermitteln professionelle Partner für die Verwaltung Ihrer Ferien- oder Mietimmobilie – inklusive Mieterbetreuung, Instandhaltung und laufender Abrechnung im Ausland.
Finanzierung von Auslandsimmobilien
Wir helfen bei der Auswahl geeigneter Finanzierungsmodelle – ob über deutsche Banken, internationale Institute oder regionale Anbieter im Zielland.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen und Immobilien.
Die steuerlichen Regelungen hängen vom jeweiligen Land ab. In den meisten Fällen fallen Grunderwerbsteuer, laufende Grundsteuer und ggf. Quellensteuern auf Mieteinnahmen an. Zusätzlich müssen in Deutschland ggf. ausländische Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuer erklärt werden (Progressionsvorbehalt oder Anrechnungsmethode, je nach Doppelbesteuerungsabkommen).
Ja, einige deutsche Banken bieten Finanzierungen für Auslandsimmobilien an, vor allem innerhalb der EU. Häufig wird jedoch eine höhere Eigenkapitalquote (mind. 40–50 %) verlangt. Alternativ kann die Finanzierung auch über eine lokale Bank im Zielland erfolgen.
In vielen Ländern gelten andere baurechtliche Vorschriften. Eigentümer sollten unbedingt lokale Architekten oder Bauleiter einbeziehen und auf gültige Genehmigungen achten. Auch steuerliche Förderungen für Sanierungen können je nach Land in Anspruch genommen werden.
Ja, einige Länder wie Thailand, die Schweiz oder Kroatien beschränken oder reglementieren den Immobilienkauf durch Ausländer. In beliebten EU-Ländern wie Spanien oder Italien bestehen jedoch in der Regel keine Einschränkungen.
Je nach Land wird der Kauf über einen Notar, Anwalt oder Grundbuchamt abgewickelt. Es ist empfehlenswert, einen deutschsprachigen oder international erfahrenen Rechtsbeistand einzuschalten, um den rechtssicheren Ablauf zu gewährleisten.
Ja. Mieteinnahmen aus dem Ausland müssen in der deutschen Steuererklärung angegeben werden. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen können diese entweder angerechnet oder vom Progressionsvorbehalt erfasst werden.
Mögliche Risiken sind fehlende Rechtssicherheit, undurchsichtige Eigentumsverhältnisse, Währungsrisiken und abweichende bauliche Standards. Eine sorgfältige rechtliche und finanzielle Prüfung ist unerlässlich.
Die steuerlichen Regelungen hängen vom jeweiligen Land ab. In den meisten Fällen fallen Grunderwerbsteuer, laufende Grundsteuer und ggf. Quellensteuern auf Mieteinnahmen an. Zusätzlich müssen in Deutschland ggf. ausländische Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuer erklärt werden (Progressionsvorbehalt oder Anrechnungsmethode, je nach Doppelbesteuerungsabkommen).
Ja, einige deutsche Banken bieten Finanzierungen für Auslandsimmobilien an, vor allem innerhalb der EU. Häufig wird jedoch eine höhere Eigenkapitalquote (mind. 40–50 %) verlangt. Alternativ kann die Finanzierung auch über eine lokale Bank im Zielland erfolgen.
In vielen Ländern gelten andere baurechtliche Vorschriften. Eigentümer sollten unbedingt lokale Architekten oder Bauleiter einbeziehen und auf gültige Genehmigungen achten. Auch steuerliche Förderungen für Sanierungen können je nach Land in Anspruch genommen werden.
Ja, einige Länder wie Thailand, die Schweiz oder Kroatien beschränken oder reglementieren den Immobilienkauf durch Ausländer. In beliebten EU-Ländern wie Spanien oder Italien bestehen jedoch in der Regel keine Einschränkungen.
Ja. Mieteinnahmen aus dem Ausland müssen in der deutschen Steuererklärung angegeben werden. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen können diese entweder angerechnet oder vom Progressionsvorbehalt erfasst werden.
Mögliche Risiken sind fehlende Rechtssicherheit, undurchsichtige Eigentumsverhältnisse, Währungsrisiken und abweichende bauliche Standards. Eine sorgfältige rechtliche und finanzielle Prüfung ist unerlässlich.
Je nach Land wird der Kauf über einen Notar, Anwalt oder Grundbuchamt abgewickelt. Es ist empfehlenswert, einen deutschsprachigen oder international erfahrenen Rechtsbeistand einzuschalten, um den rechtssicheren Ablauf zu gewährleisten.
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