
Investieren in Immobilien
Sichern Sie sich eine stabile Rendite durch gezielte Immobilienkapitalanlagen in attraktiven Märkten.
Kapitalanlagen
Bei Pentos Real Estate finden Sie sorgfältig geprüfte Immobilien in Deutschland.
Unser Fokus liegt auf Qualität, Lage und nachhaltigem Wert – für Eigennutzer wie auch Kapitalanleger.

PENTOS
Unser Service
Steueroptimierung durch Immobilieninvestments
Durch gezielte Investitionen in Immobilien lassen sich Steuern effizient senken: Abschreibungen (AfA), Werbungskosten, Sanierungsobjekte (§ 7h/7i EStG) oder Denkmalimmobilien bieten legale Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu optimieren und gleichzeitig Vermögen aufzubauen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie aus Steuerlast nachhaltigen Sachwert machen – individuell, sicher und mit Weitblick.
Verkaufsabwicklung für Kapitalanleger
Ob einzelne Einheiten oder Bestände: Wir vermarkten renditestarke Objekte gezielt an passende Zielgruppen und begleiten den gesamten Verkaufsprozess professionell und diskret.
Kaufberatung für Anlageimmobilien
Wir prüfen Objektunterlagen, Mietverträge, Hausgeld, Rücklagen und Steuerpotenzial – bevor Sie kaufen. Für Kapitalanleger mit Fokus auf nachhaltigem Ertrag.
Anlagestrategien individuell entwickelt
Gemeinsam definieren wir Ihre Ziele (Cashflow, Wertsteigerung, Altersvorsorge) und entwickeln eine auf Sie zugeschnittene Investmentstrategie – lokal oder international.
Verwaltung von Anlageobjekten (in Kooperation)
Für Ihre Kapitalanlage bieten wir über Partner eine professionelle Mietverwaltung – inklusive Mieterservice, Instandhaltung und Abrechnung, damit Sie entlastet sind.
Finanzierung & Hebelstrategie (in Kooperation)
Wir vermitteln Finanzierungsmodelle, die auf Kapitalwachstum ausgerichtet sind – mit Fokus auf Tilgungsoptionen, Steueroptimierung und langfristiger Planung.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Kapitalanlagen
Vermieter können Zinsen, Abschreibungen (2 % linear auf Gebäudeanteil), Instandhaltungskosten und laufende Betriebskosten steuerlich geltend machen. Verluste können unter Umständen mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Viele Banken bieten spezielle Finanzierungskonditionen für Kapitalanleger. Eine Vollfinanzierung ist mit entsprechender Bonität möglich. Wichtig ist, dass die Mieteinnahmen die monatlichen Belastungen möglichst decken („Cashflow positiv“).
Die lineare Abschreibung beträgt 2 % p.a. über 50 Jahre für Gebäude, die nach 1924 errichtet wurden (bei älteren Gebäuden ggf. 2,5 %). Nur der Gebäudewert (nicht das Grundstück) ist abschreibbar. Neubauten und Denkmäler können Sonderabschreibungen ermöglichen.
Sanierungen können entweder als Erhaltungsaufwand sofort oder als Herstellungskosten über Jahre abgeschrieben werden. Förderungen z. B. für energetische Sanierungen durch die KfW oder steuerliche Vergünstigungen (z. B. § 7h/i EStG bei Denkmal) sind nutzbar.
Wenn Kaufpreis, Mietrendite und Lage zusammenpassen. Als Richtwert gilt: Eine Bruttomietrendite von mindestens 4–5 % ist erstrebenswert. Zusätzlich spielt die Wertentwicklung und steuerliche Betrachtung eine Rolle.
Mieteinnahmen zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und sind mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Werbungskosten wie Zinsen, Abschreibung oder Verwaltungskosten können steuermindernd wirken.
Leerstand, Mietausfall, steigende Zinsen und Instandhaltungskosten zählen zu den Hauptrisiken. Eine sorgfältige Standortanalyse und konservative Kalkulation helfen, diese zu minimieren.
Vermieter können Zinsen, Abschreibungen (2 % linear auf Gebäudeanteil), Instandhaltungskosten und laufende Betriebskosten steuerlich geltend machen. Verluste können unter Umständen mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Viele Banken bieten spezielle Finanzierungskonditionen für Kapitalanleger. Eine Vollfinanzierung ist mit entsprechender Bonität möglich. Wichtig ist, dass die Mieteinnahmen die monatlichen Belastungen möglichst decken („Cashflow positiv“).
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Die lineare Abschreibung beträgt 2 % p.a. über 50 Jahre für Gebäude, die nach 1924 errichtet wurden (bei älteren Gebäuden ggf. 2,5 %). Nur der Gebäudewert (nicht das Grundstück) ist abschreibbar. Neubauten und Denkmäler können Sonderabschreibungen ermöglichen.
Sanierungen können entweder als Erhaltungsaufwand sofort oder als Herstellungskosten über Jahre abgeschrieben werden. Förderungen z. B. für energetische Sanierungen durch die KfW oder steuerliche Vergünstigungen (z. B. § 7h/i EStG bei Denkmal) sind nutzbar.
Wenn Kaufpreis, Mietrendite und Lage zusammenpassen. Als Richtwert gilt: Eine Bruttomietrendite von mindestens 4–5 % ist erstrebenswert. Zusätzlich spielt die Wertentwicklung und steuerliche Betrachtung eine Rolle.
Mieteinnahmen zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und sind mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Werbungskosten wie Zinsen, Abschreibung oder Verwaltungskosten können steuermindernd wirken.
Leerstand, Mietausfall, steigende Zinsen und Instandhaltungskosten zählen zu den Hauptrisiken. Eine sorgfältige Standortanalyse und konservative Kalkulation helfen, diese zu minimieren.
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