WOHNIMMOBILIEN

Ihr Zuhause wartet

Entdecken Sie unsere vielfältigen Wohnimmobilien in Berlin.

PORTFOLIO

Wohnimmobilien

Bei Pentos Real Estate finden Sie sorgfältig geprüfte Immobilien in Berlin.
Unser Fokus liegt auf Qualität, Lage und nachhaltigem Wert – für Eigennutzer wie auch Kapitalanleger.

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PENTOS

Unser Service

Immobilienbewertung für Eigennutzer

Wir ermitteln den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie – als solide Grundlage für Kauf, Verkauf, Erbe oder Umnutzung. Schnell, objektiv und auf Wunsch schriftlich.

Verkauf mit persönlicher Betreuung

Wir übernehmen den kompletten Verkaufsprozess: von der Wertermittlung über Exposé und Vermarktung bis zur Verhandlung und notariellen Abwicklung – persönlich, sicher und transparent.

Kaufberatung für Eigennutzer

Wir begleiten Sie beim Immobilienkauf: Objektprüfung, Preisverhandlung, Prüfung von Teilungserklärungen, Baulasten und Förderoptionen – damit Sie sicher investieren.

Finanzierungsberatung (in Kooperation)

Mit starken Partnern vergleichen wir Angebote und unterstützen Sie bei der Wahl der optimalen Baufinanzierung – unabhängig und individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.

Hausverwaltung für selbstgenutzte Immobilien (in Kooperation)

Für Eigentumswohnungen: Wir vermitteln erfahrene WEG-Verwaltungen und begleiten Sie bei der Auswahl, Vertragsprüfung und Kommunikation mit der Eigentümergemeinschaft.

Sanierungs- & Modernisierungsberatung

Wir beraten Sie zu Maßnahmen zur energetischen Sanierung, Fördermöglichkeiten (KfW, BAFA) und stellen bei Bedarf den Kontakt zu geprüften Fachbetrieben her.

ANTWORTEN

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Wohnimmobilien

Seit 2023 können selbstnutzende Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen die neue "Wohneigentumsförderung für Familien" (KfW-Programm 300) in Anspruch nehmen. Steuerlich absetzbar sind z. B. Handwerkerleistungen im Rahmen des § 35a EStG.

Empfohlen werden mindestens 20–30 % des Kaufpreises sowie zusätzliche Mittel für Erwerbsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler). Weniger Eigenkapital ist möglich, führt aber zu höheren Zinsen.

Bei Altbauten muss vor der Sanierung eine Bestandsaufnahme durch Fachleute erfolgen. Fördermittel, z. B. durch die KfW oder BAFA, können helfen, Kosten zu senken – insbesondere bei energetischen Maßnahmen. Genehmigungen nach dem Baugesetzbuch müssen eingeholt werden.

Laufende Kosten (z. B. Zinsen, Instandhaltung) können bei Eigennutzung grundsätzlich nichtsteuerlich abgesetzt werden. Ausnahmen gelten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (bis zu 1.200 € jährlich).

Die Zweckbindung der Finanzierung (z. B. KfW-Förderung) kann Einschränkungen enthalten. Wird das Objekt später vermietet, sind Zinsen als Werbungskosten absetzbar. Eine Umwidmung sollte vorher mit der Bank abgestimmt werden.

Mindestens notwendig sind Wohngebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie ggf. Elementarversicherung. Bei Eigentumswohnungen ist außerdem die Gebäudeversicherung über die Eigentümergemeinschaft zu berücksichtigen.

Es gelten die Regelungen des Familienrechts. Eigentumsverhältnisse und Finanzierungsanteile spielen eine Rolle. Eine einvernehmliche Regelung oder notarielle Vereinbarung ist empfehlenswert – alternativ droht Teilungsversteigerung.

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Seit 2023 können selbstnutzende Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen die neue "Wohneigentumsförderung für Familien" (KfW-Programm 300) in Anspruch nehmen. Steuerlich absetzbar sind z. B. Handwerkerleistungen im Rahmen des § 35a EStG.

Empfohlen werden mindestens 20–30 % des Kaufpreises sowie zusätzliche Mittel für Erwerbsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler). Weniger Eigenkapital ist möglich, führt aber zu höheren Zinsen.

Bei Altbauten muss vor der Sanierung eine Bestandsaufnahme durch Fachleute erfolgen. Fördermittel, z. B. durch die KfW oder BAFA, können helfen, Kosten zu senken – insbesondere bei energetischen Maßnahmen. Genehmigungen nach dem Baugesetzbuch müssen eingeholt werden.

Laufende Kosten (z. B. Zinsen, Instandhaltung) können bei Eigennutzung grundsätzlich nichtsteuerlich abgesetzt werden. Ausnahmen gelten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (bis zu 1.200 € jährlich).

Die Zweckbindung der Finanzierung (z. B. KfW-Förderung) kann Einschränkungen enthalten. Wird das Objekt später vermietet, sind Zinsen als Werbungskosten absetzbar. Eine Umwidmung sollte vorher mit der Bank abgestimmt werden.

Mindestens notwendig sind Wohngebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie ggf. Elementarversicherung. Bei Eigentumswohnungen ist außerdem die Gebäudeversicherung über die Eigentümergemeinschaft zu berücksichtigen.

Es gelten die Regelungen des Familienrechts. Eigentumsverhältnisse und Finanzierungsanteile spielen eine Rolle. Eine einvernehmliche Regelung oder notarielle Vereinbarung ist empfehlenswert – alternativ droht Teilungsversteigerung.

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