GEG 2024: Die 65-%-Regel beim Heizen
– was Wohnungskäufer prüfen sollten
TL;DR
- Seit 01.01.2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG).
- Neubauten: Heizungen müssen zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
- Bestand: Vorgaben greifen gestaffelt, oft abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
- Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gilt: Heizungsanlagen sind Gemeinschaftseigentum – Entscheidungen erfolgen per Beschluss.
- Käufer sollten Heizungsalter, Energieausweis und Sanierungspläne prüfen und Investitionspuffer einkalkulieren.
Kurz erklärt: die 65-%-Regel
Das GEG schreibt vor, dass neue Heizungen künftig mindestens 65 % erneuerbare Energien einsetzen müssen.
- Neubauten ab 2024: sofort verpflichtend.
- Bestand: Übergangsfristen greifen, häufig in Kombination mit der kommunalen Wärmeplanung (z. B. Pflicht erst, wenn Wärmenetz ausgebaut ist).
Erlaubt sind verschiedene Technologien: Wärmepumpen, Solarthermie, Fernwärme, Hybridlösungen, H₂-ready Gasheizungen.
Besonderheiten in der WEG
- In Eigentümergemeinschaften ist die Heizung fast immer Gemeinschaftseigentum.
- Modernisierungen erfordern daher Beschlüsse auf Eigentümerversammlungen.
- Kosten werden entsprechend der Miteigentumsanteile verteilt.
- Fördermittel können gemeinschaftlich beantragt werden, z. B. über die KfW oder BAFA.
Worauf Käufer 2025 achten sollten
- Heizungsalter: Gas- oder Ölkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen oft ersetzt werden.
- Energieausweis: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis gibt Hinweise zur Effizienz.
- Sanierungsbeschlüsse: Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen prüfen.
- Kommunale Wärmeplanung: Liegt das Haus im geplanten Fernwärmegebiet?
Pentos-Tipp: Kalkulieren Sie beim Wohnungskauf einen Investitionspuffer für Heizung & Gebäudehülle ein. Wer mittelfristig modernisiert, senkt Betriebskosten und steigert den Wiederverkaufswert.
Fazit
Das GEG verändert den Immobilienmarkt nachhaltig. Für Käufer und Eigentümer heißt das: genau prüfen, ob die 65-%-Regel beim jeweiligen Objekt schon heute relevant ist oder ob Übergangsfristen greifen. Wer Transparenz hat und Förderungen nutzt, geht abgesichert in die Zukunft – und macht seine Wohnung gleichzeitig attraktiver für den Wiederverkauf.
Quellen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 – Überblick (2024)
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Fragen & Antworten zur 65-%-Regel (2024/25)
Deutsche Energie-Agentur (dena): Wärmeplanung & Heizungstausch – Infos für Eigentümer (2025)
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