GEG 2024: Die 65-%-Regel beim Heizen
– was Wohnungskäufer prüfen sollten

TL;DR

  • Seit 01.01.2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG).
  • Neubauten: Heizungen müssen zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Bestand: Vorgaben greifen gestaffelt, oft abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
  • Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gilt: Heizungsanlagen sind Gemeinschaftseigentum – Entscheidungen erfolgen per Beschluss.
  • Käufer sollten Heizungsalter, Energieausweis und Sanierungspläne prüfen und Investitionspuffer einkalkulieren.

Kurz erklärt: die 65-%-Regel

Das GEG schreibt vor, dass neue Heizungen künftig mindestens 65 % erneuerbare Energien einsetzen müssen.

  • Neubauten ab 2024: sofort verpflichtend.
  • Bestand: Übergangsfristen greifen, häufig in Kombination mit der kommunalen Wärmeplanung (z. B. Pflicht erst, wenn Wärmenetz ausgebaut ist).

Erlaubt sind verschiedene Technologien: Wärmepumpen, Solarthermie, Fernwärme, Hybridlösungen, H₂-ready Gasheizungen.

Besonderheiten in der WEG

  • In Eigentümergemeinschaften ist die Heizung fast immer Gemeinschaftseigentum.
  • Modernisierungen erfordern daher Beschlüsse auf Eigentümerversammlungen.
  • Kosten werden entsprechend der Miteigentumsanteile verteilt.
  • Fördermittel können gemeinschaftlich beantragt werden, z. B. über die KfW oder BAFA.

Worauf Käufer 2025 achten sollten

  • Heizungsalter: Gas- oder Ölkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen oft ersetzt werden.
  • Energieausweis: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis gibt Hinweise zur Effizienz.
  • Sanierungsbeschlüsse: Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen prüfen.
  • Kommunale Wärmeplanung: Liegt das Haus im geplanten Fernwärmegebiet?

Pentos-Tipp: Kalkulieren Sie beim Wohnungskauf einen Investitionspuffer für Heizung & Gebäudehülle ein. Wer mittelfristig modernisiert, senkt Betriebskosten und steigert den Wiederverkaufswert.

Fazit

Das GEG verändert den Immobilienmarkt nachhaltig. Für Käufer und Eigentümer heißt das: genau prüfen, ob die 65-%-Regel beim jeweiligen Objekt schon heute relevant ist oder ob Übergangsfristen greifen. Wer Transparenz hat und Förderungen nutzt, geht abgesichert in die Zukunft – und macht seine Wohnung gleichzeitig attraktiver für den Wiederverkauf.

Quellen

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 – Überblick (2024)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband: Fragen & Antworten zur 65-%-Regel (2024/25)

Deutsche Energie-Agentur (dena): Wärmeplanung & Heizungstausch – Infos für Eigentümer (2025)

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